Die Praxis „Stützpunkt“

Meine seit 2012 bestehende Praxis arbeitet nach dem Prinzip der Privat-Praxis. Dies bedeutet, dass ich Beamte, privat versicherte Personen und Selbstzahler behandele und die Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) abrechne. Alle Patientinnen und Patienten oder deren Bezugspersonen erhalten daher von mir eine private Rechnung, die dann bei der entsprechenden Institution eingereicht werden kann.

Grundsätzlich ist auch eine Abrechnung im Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen möglich, dieses Verfahren ist seit 2017 jedoch sehr erschwert worden. Trotzdem besteht auch hier immer noch der Rechtsanspruch auf Behandlung, sofern eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten, der mit den gesetzlichen Kassen abrechnet, kurz -und mittelfristig aufgrund von Wartezeiten nicht zustande kommt. Genaueres könnte bei einem Erstgespräch in meiner Praxis besprochen werden, das allerdings in jedem Fall selbst zu bezahlen ist. Das Honorar für ein Gespräch beträgt nach der GOP € 100,55.